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Musterbriefe der Verbraucherzentrale Südtirol

Rückzahlung (doppelt gezahlte oder nicht geschuldete Steuer)

Sie haben die Autosteuer entweder: zweimal bezahlt (gleicher Besteuerungszeitraum); zuviel bezahlt; eine nicht geforderte Einzahlung vorgenommen? Richten Sie Ihr Schreiben bis spätestens 31. Dezember des dritten Jahres nach Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer an das Amt für Abgaben des Landes.

Musterbriefe zum herunterladen

Für weitere Informationen:

Verbraucherzentrale Südtirol
Zwölfmalgreinerstrasse 2
39100 Bozen

Tel: 0471 975597
Fax:  0471 979914
Homepage: http://www.verbraucherzentrale.it
Email: info@verbraucherzentrale.it